Die Initiative zur Gründung des Sport quattro Clubs ergriff Vincent Kirchhoff anfangs der 90er Jahre, indem er sich, nach negativem Bescheid über das Existieren eines Sport quattro Clubs seitens Audi Werk, daran machte, Besitzer eines Sport quattros zu suchen und auch zu finden. Nach kurzer Zeit schon lud er zu der ersten Versammlung in Mulhouse im Jahre 1991 ein, an der der Sport quattro Club am 11. Oktober offiziell gegründet wurde und Kirchhoff das Amt des Präsidenten anvertraut wurde.
Seit der Gründung finden jährliche Treffen in ganz Europa statt. Der Club soll Besitzern der Marke Audi Typ 859 Sport quattro eine Plattform bieten, um die Faszination und die Begeisterung für dieses Meisterwerk der Technologie gemeinsam zu erleben und sportliche, wie auch gesellschaftliche Interessen zu wahren. Mittlerweile gehören dem Club rund 30 Enthusiasten als Aktiv-Mitglieder aus der ganzen Welt an.
Vincent Kirchhoff hielt bis ins Jahr 1999 das Amt des Präsidenten inne. Nach seinem Rücktritt wurde Daniel Bachmann als Präsident gewählt, der in seinem Amt von Lothar Beckers und Carlo Kastenmüller unterstützt wird.
Unter dem Namen Sport quattro Club besteht mit Sitz in CH 6332 Hagendorn (ZG) ein Verein.
Der Club bezweckt den kameradschaftlichen Zusammenschluss und die Wahrung der gemeinsamen Interessen in sportlicher und gesellschaftlicher Hinsicht daran interessierter Eigentümer von Fahrzeugen der Marke Audi, Typ 859 Sport quattro und eines Original Werks Rallye quattro.
Der Sport quattro Club besteht aus:
Besitzer eines Sport quattro und oder Rallye quattro, die aktiv am Clubleben teilnehmen und die Bestrebungen des Sport quattro Club unterstützen wollen, müssen ein schriftliches Aufnahmegesuch beim Vorstand einreichen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Bei Markenwechsel wird das Mitglied automatisch Passiv-Mitglied. Aktiv-Mitglieder sind stimm- und wahlberechtigt.
Als Passiv-Mitglied werden Sponsoren des Sport quattro Club, ehemalige Aktiv-Mitglieder und Personen aufgenommen, die die Bestrebungen des Clubs unterstützen. Aufnahme und Wahl richten sich nach Art. 3. Passiv-Mitglieder sind nicht stimm- und wahlberechtigt. Voraussetzung ist entweder eine vorausgegangene Aktiv-Mitgliedschaft oder aber ein Aktiv-Mitglied als Pate. Jedes Aktiv-Mitglied kann nur für 1 Passiv-Mitglied Pate sein.