Ehren-Mitglieder sind Personen, die sich um den Sport quattro Club in besonderer Weise verdient gemacht haben. Ehren-Mitglieder sind stimm- und wahlberechtigt. Sie werden vom Vorstand vorgeschlagen. Über deren Aufnahme entscheidet die Generalversammlung.
Die ordentliche Generalversammlung findet alljährlich anlässlich des internationalen Sport quattro Club Treffens statt.
Die Generalversammlung hat folgende Befugnisse:
Die Generalversammlung fasst ihre Beschlüsse und vollzieht die Wahlen in offener Abstimmung mit absoluter Mehrheit der anwesenden Stimmen. Der Präsident hat den Stichentscheid. Geheime Abstimmung erfolgt, sofern der Präsident oder 5 Mitglieder dies verlangen. Zur Änderung der Statuten bedarf es der Zustimmung von 2/3 der anwesenden Stimmen.
Eine ausserordentliche Generalversammlung kann entweder auf Beschluss des Vorstandes, in dringenden Fällen auf Antrag der Rechnungsrevisoren oder auf schriftlichen Antrag von mindestens ¼ der stimmberechtigten Mitglieder einberufen werden. Die Einladungen sowohl für die ordentliche, als auch für die ausserordentliche Generalversammlung haben 15 Tage zuvor zu erfolgen und müssen die Tagesordnung enthalten.
Bei Beschlüssen über die Entlastung der geschäftsführenden Organe haben Mitglieder, die in irgendeiner Weise an der Geschäftsführung teilgenommen haben, kein Stimmrecht.
Ebenso ist ein Mitglied nicht stimmberechtigt, wenn die Beschlussfassung Rechtsgeschäfte oder Rechtsstreitigkeiten des Vereins mit ihm oder seinem Ehegatten betrifft.
Der Vorstand besteht aus 3 Mitgliedern, nämlich Präsident, Aktuar, Kassier.
Jedem Vorstandsmitglied ist ein Aufgabenbereich zuzuweisen.
Der Vorstand ist beschlussfähig bei Anwesenheit der Mehrheit seiner Mitglieder. Er fasst seine Beschlüsse mit absoluter Mehrheit der Stimmen. Bei Stimmengleichheit zählt die Stimme des Vorsitzenden doppelt.
Die Amtsdauer beträgt 2 Jahre mit Wiederwählbarkeit. Freiwilliger Rücktritt muss 3 Monate vorher dem Vorstand angesagt werden.
Die rechtsverbindliche Unterschrift für den Club führen kollektiv der Präsident oder Vizepräsident zusammen mit einem anderen Mitglied des Vorstandes.